Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Traueranzeigen

Wer darf eine Traueranzeige aufgeben?

Anzeigen nehmen wir von Angehörigen, Bevollmächtigten, Bestattungsinstituten sowie berechtigten Vertretern von Vereinen, Unternehmen und Einrichtungen an.

Kann ein Foto veröffentlicht werden?

Ja. Der Auftraggeber muss bestätigen, dass die Zustimmung der berechtigten Angehörigen und die erforderlichen Nutzungsrechte des Fotografen vorliegen.

Wird die Anzeige vorab geprüft?

Ja. Vor der Veröffentlichung erhalten Sie einen Korrekturabzug. Veröffentlicht wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.

Werden Anzeigen aus anderen Zeitungen übernommen?

Nein. Inhalte anderer Medien werden nicht kopiert. Jede Veröffentlichung benötigt einen eigenen Auftrag und die erforderlichen Rechte.

Traueranzeigen und Nachrufe aus Köpenick

Die Köpenicker Zeitung bietet Angehörigen, Bestattungsinstituten, Vereinen und Unternehmen einen würdevollen Platz für Traueranzeigen, Danksagungen, Nachrufe und Gedenkanzeigen aus Köpenick und Treptow-Köpenick. Jede Veröffentlichung wird persönlich abgestimmt und erst nach der Freigabe des Auftraggebers online gestellt.

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